Für die Pflege geht das neue Jahr schon mal gut los. Sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege profitieren von einer Leistungserhöhung von jeweils 4,5%. Mit anderen Worten: Es gibt mir Geld, um die Pflege seiner Liebsten zu finanzieren. Miteinbegriffen sind hierbei Leistungen wie beispielsweise das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und der Entlastungsbeitrag. Der letztere ist etwa von 125 Euro auf 131 Euro angestiegen.
Wie hoch genau diese Leistungserhöhungen (abhängig vom Pflegegrad) ausfallen, könnt ihr nachlesen: >>>
Die Leistungserhöhungen sind Teil der schrittweisen Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetzes (PUEG), die 2025 fortgeführt wird.
Auch mit Blick auf die Zukunft darf sich innerhalb der Pflege über positive Neuerungen gefreut werden. Ab 1.07.2025 wird die Finanzierung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über einen zusammengefassten Jahresbetrag ermöglicht. Die bisher voneinander getrennten Budgets mit komplizierten Übertragungsmöglichkeiten sollen dadurch ersetzt werden und somit nicht nur den bürokratischen Aufwand verringern, sondern auch einen flexiblen Zugang zu den Pflegeleistungen gewähren.
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