Die Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger*in

Sie sind im Grunde genommen die „Alleskönner“ in der Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Denn der Beruf der Heilerziehungspfleger*innen vereint viele Kompetenzen aus unterschiedlichen Gebieten, um beeinträchtigen Menschen das Höchstmaß eines selbst bestimmten Lebens zu ermöglichen. Neben den für die Pflege relevanten Ausbildungsinhalten sind auch die Lernbereiche der Pädagogik und Psychologie von enormer Bedeutung.

Das Aufgabenfeld Heilerziehungspflege umfasst die Betreuung, Pflege und Förderung von Menschen mit Behinderungen aller Formen und Altersgruppen. Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigung ein Höchstmaß an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Ganzheitliche Betreuung, Erkennen und Sicherstellen von Pflegebedarf sowie individuelle Förderung und Lebensbegleitung von Menschen mit Behinderungen sind weitere herausragende Ziele der heilerziehungspflegerischen Bemühungen.

Die Ausbildung zum/r Heilerziehungspfleger*in findet an unserer Akademie in Neunkirchen statt. Die Praxiseinsätze erfolgen in den Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen des Schwesternverbandes oder der Barmherzigen Brüder Rilchingen, dem Kooperationspartner der Akademie.

Die Möglichkeiten

Arbeitsfelder der Heilerziehungspfleger*innen sind Wohnheime, Pflegeeinrichtungen und Tagesförderstätten für behinderte und psychisch erkrankte Menschen, Heilpädagogische Kindergärten, Ambulante Betreuungsdienste, Werkstattzentren für Menschen mit Behinderungen, Arbeitstherapiezentren oder Rehabilitationseinrichtungen.

Die Vergütung

Als einziger Träger im Saarland zahlt der Schwesternverband anstatt eines Taschengeldes eine vollwertige Ausbildungsvergütung analog der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden zur/zum Pflegefachfrau/-mann.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme der Ausbildung in der Heilerziehungspflege:

Du hast einen Mittleren Bildungsabschluss

  • und eine abgeschlossene mindestens 23-monatige einschlägige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder
  • und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine sechswöchige Tätigkeit in den Arbeitsfeldern der Heilerziehungspflege, verbunden mit einer Beurteilung dieser Tätigkeit, aus der die Eignung zur Aufnahme in die fachtheoretische Ausbildung zur Heilerziehungspfleger*in hervorgeht, oder
  • undeine in der Summe mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens, auf die eine zurückliegende einschlägige praktische oder berufliche Tätigkeit (zum Beispiel Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens, eine mindestens dreijährige Haushaltsführung mit mindestens einem Kind unter drei Jahren oder mit Personen in behindernden Lebenssituationen) sowie ein für den Heilerziehungspflegeberuf förderlicher Schulbesuch bis zu insgesamt zwei Jahren angerechnet werden können

Zur Erfüllung der Voraussetzungen werden in unseren Schulen Vorkurse angeboten.

  • Alternativ:
    Du hast eine Hochschulzugangsberechtigung eine einschlägige, mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete praktische Tätigkeit in den Arbeitsfeldern der Heilerziehungspflege, verbunden mit einer Beurteilung dieser Tätigkeit, aus der die Eignung zur Aufnahme in die fachtheoretische Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger hervorgeht. Zur Erfüllung der Voraussetzungen kannst du in unseren Einrichtungen ein sechswöchiges Fachpraktikum ableisten.

Die Ausbildung ist gegliedert in:

  • zwei Jahre Fachschulausbildung (2.400 Std.) Lernbereiche: z. B. Theorie und Praxis der Heilerziehungspflege, Psychologie, Gesundheits- und Krankheitslehre, Pflege, Sprachaufbau, Gesprächsführung, musisch-kreative Gestaltung und weitere Inhalte
  • ein Jahr fachpraktische Ausbildung in heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeldern, z. B. Einrichtungen der Behindertenhilfe, Tagesförderstätten und Wohnheimen

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